Tularämie im Landkreis Freising: Vorsicht vor der Hasenpest

29.08.2019

RGU München und Landratsamt Freising bitten die Vertragsärzte, bei Patienten auf verdächtige Symptome und Anamnese zu achten.

Das Referat für Gesundheit und Umwelt München weist die Ärzteschaft darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Auftreten der Hasenpest im Landkreis Freising auch Ansteckungen von Personen aus dem Stadtgebiet und dem Großraum München möglich sind, wenn übertragungsrelevante Kontakte zu infizierten Wildtieren oder über infizierte Hunde und Katzen stattgefunden haben.

Denken Sie bitte bei Ihren vorstelligen Patienten mit verdächtiger Symptomatik und einer entsprechenden Anamnese an die Möglichkeit einer Tularämieerkrankung und veranlassen Sie Labordiagnostik.

Neben der namentlichen Labormeldepflicht gemäß § 7 (1) 14. IfSG für den direkten und indirekten Nachweis von Franzisella tularensis besteht außerdem nach § 6 (1) 5. eine namentliche Meldepflicht beim Auftreten von Tularämie als bedrohliche übertragbare Krankheit durch den erkennenden Arzt an das zuständige Wohnort-Gesundheitsamt.

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